Entsprechend DIN EN 10204/3.1 wird durch den Hersteller bestätigt, dass die gelieferten Erzeugnisse den Anforderungen der Bestellung entsprechen, mit Angabe von Prüfergebnissen.
- Festlegung der Prüfeinheit und der Durchführung der Prüfung in der Erzeugnisspezifikation, den amtlichen Vorschriften und Technischen Regeln und/oder der Bestellung
- Bestätigung der Bescheinigung durch einen von der Fertgiungsabteilung unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers
Weitere Prüfungen werden nach Aufwand berechnet.
Gültig ab 1. Juli 2015